Kundenspezifische Kunststoffcompounds - Compound- und Problemlösungen

 

Liefer-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen

Stand: 01. November 2018


1. Allgemeines

Für die Übernahme von Aufträgen gelten gegenüber Kaufleuten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht widersprochen und das Geschäft ausgeführt wird.                                                  

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Auftragsbestätigung gilt auch als neues Angebot. Wird diesem nicht innerhalb von 3 Tagen widersprochen, gelten unsere Lieferbedingungen uneingeschränkt.          

Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung sind unsere Bedingungen auch dann maßgeblich, wenn wir uns bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich auf sie berufen.


2. Lieferung

(1) Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Eine Versicherung durch uns erfolgt nicht. Transportkosten, Rollgeld, Flächenfracht und Zustellgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Mit schriftlicher Bestätigung der ordnungsgemäßen Verladung endet unser Verantwortungsbereich. Bei Dienstleistungen gilt der Tag der schriftlichen oder elektronischen Übermittlung als Lieferung.                                                          

Es steht uns frei, ab Werk oder ab einem anderen Ort zu liefern.

(2) Verpackungsmaterial ist anteilig in der Rechnung enthalten, und somit nach Verladung / Kauf nicht mehr unser Eigentum. Der Käufer kann die Verpackungsmaterialien wieder verwenden oder nach den gesetzlichen Vorschriften entsorgen.

(3) Liefertermine sind unverbindlich, werden aber so aufgegeben, dass sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Gestörter Betriebsablauf, insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, bei unseren Lieferanten oder bei Transportunternehmen, wie z. B. Feuer, Überschwemmung, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns entsprechend der Dauer der Behinderung von der rechtzeitigen Lieferung. Teillieferungen sind zulässig.                                                                                   

Bei Abschlüssen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen des Abschlusses.


3. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter erweiterten Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren / Erzeugnissen / Dienstleistungen inkl. geistiges Eigentums  bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.                                     

Solange der erweiterte Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Verarbeitung / Dienstleitung der Vorbehaltsware für den Verkäufer. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Seine hieraus entstehenden Forderungen werden jetzt schon an uns abgetreten.                                         

Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


4. Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind gebühren- und spesenfrei zu bezahlen:

Zahlungseingang ist der Fälligkeitstermin auf unser Konto.                                                                                           

a) Vorkasse mit 4% Skonto.

b) Mit 2 % Skonto sofortiger Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

b) Rein netto innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum.                    

(2) Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsver-    pflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag pünktlich bis zum vorgenannten Fälligkeitstermin bei unserem Konto gutgeschrieben ist.

(3) Alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im Einzelnen erst später fällig oder valutiert sind, werden zur sofortigen Nettozahlung fällig, wenn der Käufer mit einer älteren Rechnung um 7 Tage in Rückstand gerät.

(4) Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

5. Gewährleistung

(1) Geltungsbereich nur für die vertraglich schriftlich fixierten Eigenschaften / Dienstleistungen. Die vertragliche Lieferung entbindet nicht den Käufer der Prüfung der Lieferung sowie Dienstleistung.  Aussagen bei Dienstleistungen beziehen sich nur auf die schriftlich beigelegten Daten und Proben. Für den gesamten Verwendungszweck übernehmen wir keine Haftung.

(2) Etwa auftretende Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, schriftlich spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware / Dienstleistung am deutschen Bestimmungsort, bzw. bei etwaigen versteckten Mängeln nach deren Auftreten, schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel anzuzeigen. Nach Ablauf von 60 Tagen nach Eingang der Ware können Mängelrügen nicht mehr erhoben werden. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung zur Gewährleistung.         

(2) Beanstandungen können nach Eignungstest vor der Serien - Verarbeitung der gelieferten Ware geltend gemacht werden. Wird der Mangel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt.

(3) Die sachgemäße Einlagerung der gelieferten Ware ist Voraussetzung für die Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des Käufers. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.

(4) Für die Eignung der Ware / Dienstleistung für den Verwendungszweck des Kunden übernehmen wir keine Haftung. Für negative Versuche, auch wenn sie in Anwesenheit eines Technikers des Käufers durchgeführt worden sind, übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung oder Kosten.

(5) Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen zunächst nur in der Form, dass wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt sind. Lehnen wir eine solche Mängelbeseitigung ab, ist diese nicht möglich oder fehlgeschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art (z.B. Fertigungskosten, Folgekosten), sind ausgeschlossen.

(6) Rücknahme, Entsorgung, ausgeführter Dienstleistung sowie deren Kosten von gebrauchten Teilen, Materialien, Prüfleistungen bzw. Maschinen- und Arbeitskosten sowie von gebrauchten Teilen sind ausgeschlossen.


6. Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei der Vertragsverhandlung und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Lieferers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen

(1) Als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis wird Rudolstadt vereinbart, auch wenn Verkäufe oder Lieferungen von einem anderen Ort vorgenommen werden.

(2) Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten wird Erfurt vereinbart.           

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitobjektes steht uns das Recht zu, beim Amtsgericht oder Landgericht zu klagen.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.